PRÜFUNG, WARTUNG & REPARATUR

Jährliche Prüfung laut ASR A1.7

Alle kraftbetätigten Tore und Verladesysteme müssen laut den gesetzlichen Vorschriften einmal jährlich durch einen Sachkundigen auf Betriebs- und Funktionssicherheit geprüft werden – die Prüfung muss schriftlich nachgewiesen werden. ITV ist seit 30 Jahren der Betrieb, welcher sämtliche Tür- & Toranlagen nahezu aller Hersteller wartet und repariert. Unsere UVV-Prüfung hat eine hohe und nachhaltige Qualität. Ein Prüfstempel von ITV garantiert Sicherheit, Schnelligkeit und Verbindlichkeit.

 

Neu: DGUV V3 Prüfung (Elektroprüfung)

Wir führen jetzt auch die DGUV V3 Prüfung für Ihre Industrietore und Verladesysteme durch. Die DGUV V3 (dritte Vorschrift der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung) ist eine gesetzlich geregelte Vorschrift für die Sicherheit von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln. Auch kraftbetätigte Türen und Tore sind somit regelmäßig zu prüfen! Bei Interesse oder Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung: Kontakt

Prüfung und Wartung

Reparatur

ITV Torsysteme aus Wolfegg (Lkr. Ravensburg) führt an Ihren Garagentoren und Industrietoren nicht nur eine Sicht- und Funktionsprüfung durch. Es werden alle mechanisch beanspruchten Teile auf Ihren Verschleiß und somit auf die weitere Betriebssicherheit geprüft. Sämtliche Verbindungen und elektrische Komponenten werden auf ihren festen Sitz bzw. auf die Funktionalität geprüft.

Nach der sicherheitstechnischen Prüfung erhalten Sie nicht nur ein Protokoll, sondern auch Informationen über den Istzustand Ihrer Garagentore und Industrietore. Somit können wichtige Maßnahmen eingeleitet werden, die Folgeschäden und somit Stillstände für Ihren Betrieb verhindern.

Reparaturen

Wartung Service Prüfung

Auf Wunsch übernimmt unser geschultes Fachpersonal gerne Reparaturen oder Nachrüstungen Ihrer Garagentore und Industrietore. Unser Fachpersonal rückt mit komplett ausgerüsteten Servicefahrzeugen, Spezialwerkzeugen und allen nötigen Ersatzteilen an und sorgt für die rasche Behebung von Störfällen oder rüstet Ihre Tür- oder Toranlagen nach. Übrigens verfügen unsere Facharbeiter über eine spezielle Ausbildung (beim TÜV oder der BVT) und haben mindestens fünf Jahre Berufserfahrung in diesem Bereich.

Die Angestellten der ITV Torsysteme GmbH sind alle Facharbeiter und haben dazu noch fundierte Zusatzausbildungen in den unterschiedlichsten Bereichen absolviert. Unsere Erfahrungen aus mehr als 25 Jahren Torbau und Reparatur kommen Ihnen in vollstem Umfang zu Gute.


Nachweise und Zertifikate

Hörmann Akademie: Inbetriebnahme von Schnelllauftoren, Steuerungstechnik
Hörmann Akademie: Inbetriebnahme von Industrie-Sektionaltorantrieben
Hörmann Akademie: Montagetraining Feuerschutz- und Mehrzweck-Schiebetore
Hörmann Akademie: Montagetraining Industrietore – Sektionaltore, Rolltore, Rollgitter und Antriebe
Hörmann Akademie: Prüfung, Wartung und Service von Feuer- und Rauchschutzabschlüssen
Hekatron: Autorisierungsnachweis zur Abnahme und Instandhaltung von Feststellanlagen gemäß DIBt und DIN 14677
Hekatron: Facherrichter/Fachkraft gem. DIBt und DIN 14677 für Feststellanlagen

BVT (Verband Tore): Sachkundigen-Ausweis für die Prüfung von kraftbetätigten Toren
TTZ (Industrieverband Tore, Türen und Zargen): Sachkundigen-Ausweis / Prüfung-Wartung-Service von Feuer- und Rauchschutzabschlüssen
Dr. Ingo Resch GmbH: Bedienerausweis für Hebebühnen / Hubarbeitsbühnen
Dr. Ingo Resch GmbH: Bedienerausweis für Lkw-Bühne 21m, Schere elek. 6m, selbstf. TeleT220D, selbstf. GelenkTele.GT125E
Moog Arbeitsbühnen GmbH: Bedienerschulung „Sicherer Umgang mit Hubarbeitsbühnen” gemäß DGUV
System Lift AG: „SYSTEM-CARD Schulung” – Sicherheitsschulung für Hubarbeitsbühnen
Dormakaba Training: Abnahme- und Wartungsberechtigung von Feststeilanlagen und Feststellvorrichtungen für Brandschutzabschlüsse

Hörmann
Hekatron
BVT

Gewerbliche Türen und Tore

Es gibt eine Reihe von Regelungen, die Anforderungen an kraftbetätigte Tore stellen und deshalb auch deren regelmäßige Prüfung vorschreiben (meist jährlich). Diese Vorschriften wenden sich stets an den Torbetreiber. Somit ist nicht der Torhersteller oder Lieferant des Tores der Adressat der Regelungen, sondern der Betreiber. Diese Regelungen geben konkrete Prüfvorschriften vor:

Aktuell die ASR 1.7 „Türen und Tore“ (seit 2010 Ersatz für die BGR 232 und davor die ZH 1/494). Das Arbeitsschutzgesetz und dessen Spezialvorschrift Betriebssicherheit-VO, welche dann greifen, wenn Personen das Tor direkt als Durchgang nutzen. Die Arbeitsstätten-VO in der Fassung vom August 2004. Ab Februar 2010 gelten dann die Prüfvorschriften der Fenster- und Türen-Produktnorm EN 14351-1 aus dem Jahre 2006. BG-Info—BGI 861-1 „Sicherer Umgang mit Toren“, welche die vorherige ZH 1/478 ersetzt.

In den jeweiligen „Hausprüfverordnungen“ bzw. Garagen-VO der Bundesländer (u. a. Vorgaben zur Prüfung bestimmter karftbetätigter Türen und Tore, z. B. für den Brandschutz, aber auch für Tiefgaragentore, die zu öffentlichen Flächen hin öffnen).

Private Toranlagen

Hier greifen die oben genannten Vorschriften nicht. Eine Prüfpflicht für private Torbetreiber (Haus- und Garagenbesitzer) ergibt sich allgemein aus der Verkehrssicherungspflicht (§ 823 BGB). Auch gemäß der Landesbauordnungen (§§ 3 und 14 ff.) muss ein Gebäudeeigentümer Dritte davor bewahren, dass von seinem Grundstück / Gebäude Gefahren für das Leben oder die öffentliche Ordnung ausgehen. So z. B. von einem defekten Tor.

Quelle: Leitfaden, BVT


Wissenswertes zu Service und Reparaturen von Garagentoren und Industrietoren

Laut den gesetzlichen Vorschriften müssen alle kraftbetätigten Tore und Verladesysteme einmal jährlich durch einen Sachkundigen auf ihre Betriebs- und Funktionssicherheit geprüft werden.

Wo findet diese Vorschrift Anwendung?
Für alle kraftbetätigten Tore und Verladesysteme, die im gewerblichen und öffentlichen Bereich eingebaut sind.

Was ist der gewerbliche Bereich?
Jeder Bereich, in dem es Arbeitnehmer gibt und dazu zählen auch die Betriebsinhaber, Aushilfen- und Reinigungskräfte.

Was ist der öffentliche Bereich?
Öffentlicher Bereich gilt jeder frei zugängliche Bereich, darunter fallen auch Tief- und Sammelgaragen, Hofschiebetore, Schrankenanlagen etc. die an öffentliche Bereiche grenzen.

Was ist der Unterschied zwischen der sicherheitstechnischen Prüfung und einer Wartung?
Die sicherheitstechnische Prüfung ist eine gesetzliche Vorgabe, hingegen die Wartung ist in der Regel eine Vorgabe des Anlagen Herstellers. Laut Richtlinien der Berufsgenossenschaft sollte eine Sicherheitstechnische Prüfung nicht zeitgleich und personengleich mit einer Wartung und Reparatur ausgeführt werden und ist auch nicht gleichzusetzen.

Wer ist sachkundig?
Als sachkundig im Bereich Tore und Verladesysteme gelten jene Personen, die die geforderten Voraussetzungen erfüllen:

  • Diese Personen müssen einschlägige Kenntnisse und Erfahrungen über Arbeitschutz- und Unfallverhütungsvorschriften, VDE-Bestimmungen und DIN-Normen, sowie Richtlinien und allgemein anerkannten Regeln der Technik haben.
  • Über diese Kenntnisse ist eine Prüfung bei anerkannten Instituten abzulegen (wie z. B. TÜV, BVT).
  • Vorraussetzung für die Prüfungszulassung ist eine 5-jährige einschlägige Berufserfahrung in diesem Bereich.

Deshalb sollten Sie sich immer vergewissern, ob die prüfende Person auch über den notwendigen Nachweis verfügt.

Wir führen diese Prüfungen ausschließlich mit sachkundigen Personen aus mit entsprechendem Nachweis und z. T. über 20-jähriger Praxiserfahrung im Tor- und Verladebereich. Dies sollte Ihnen eine Anfrage wert sein. Wir bieten Ihnen eine geprüfte Betriebssicherheit Ihrer Tore und Verladesysteme, für Ihre Sicherheit, für die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter und für Ihren sicheren Betriebsablauf an.

Was erhalten Sie von uns?
Wir führen an Ihrer Anlage nicht nur eine Sicht- und Funktionsprüfung durch wie dies oft praktiziert wird. Es werden alle mechanisch beanspruchten Teile auf Ihren Verschleiss und somit auf die weitere Betriebssicherheit geprüft. Sämtliche Verbindungen wie z. B. Verschraubungen etc. werden auf Ihren festen Sitz geprüft. Elektrische Komponenten wie z. B. Sicherheitsleisten etc. werden ebenfalls in Ihrer Funktion gepüft.

Wir steigen dort hin, wo sich die wichtigen Komponenten befinden und prüfen diese “handnah”.
Über die durchgeführte Prüfung erhalten Sie ein Prüfprotokoll, in dem alle eventuell festgestellten Mängel vermerkt sind. Daraufhin unterbreiten wir Ihnen auf Ihren Wunsch ein Reparaturangebot über die Behebung der Mängel. Im Auftragsfalle wird dann auch diese Reparatur oder Nachrüstung durch geschultes und unterwiesenes Personal durchgeführt. Nach einer durch uns durchgeführten sicherheitstechnischen Prüfung, erhalten Sie nicht nur ein Protokoll, sondern auch Informationen über den Istzustand Ihrer Anlage(en). Somit können Maßnahmen eingeleitet werden, welche Folgeschäden und somit Stillstände verhindern.